Standesamt Wenden

Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte zum Standesamt Wenden.

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1. Adresse bzw. Anschrift und Wegbeschreibung zum Standesamt Wenden

Anschrift:
Standesamt Wenden
57482 Wenden

Ideale Wegbeschreibung:

2. Kontaktdaten zum Standesamt Wenden

Das Standesamt in Wenden können Sie wie folgt kontaktieren:

Telefon:
Fax:
E-Mail:
Webseite: http://www.wenden.de

3. Sonstiges und angebotene Dienstleistungen Wenden

3.1. Öffnungszeiten vom Standesamt in Wenden

  • Montag: Uhr
  • Dienstag: Uhr
  • Mittwoch: Uhr
  • Donnerstag: Uhr
  • Freitag: Uhr

Hinweis für Hochzeiten: Bitte beachten Sie, dass gemäß Ihrer Terminvereinbarung ggf. individuelle Öffnungszeiten gelten.

3.2 Urkunden beantragen

In bestimmten Situationen (z.B. Anmeldung einer Eheschließung) sind Personenstandsurkunden unerlässlich. Beim Amt Wenden können Sie i.d.R. folgende Dokumente anfordern:

Art der UrkundeOnline-Antrag
Auskunft der Geburtszeitzum Online-Urkundenservice
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregisterzum Online-Urkundenservice
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregisterzum Online-Urkundenservice
Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregisterzum Online-Urkundenservice
Eheurkundezum Online-Urkundenservice
Eheurkunde mit Scheidungsvermerkzum Online-Urkundenservice
Geburtsurkundezum Online-Urkundenservice
Internationale Eheurkundezum Online-Urkundenservice
Internationale Geburtsurkundezum Online-Urkundenservice
Internationale Sterbeurkundezum Online-Urkundenservice
Lebenspartnerschaftsurkundezum Online-Urkundenservice
Sterbeurkundezum Online-Urkundenservice
Sterbeurkunde im Stammbuch-Formatzum Online-Urkundenservice

3.3 Terminvergabe

Bitte nehmen Sie per Telefon () oder E-Mail () Kontakt zum Standesamt in Wenden auf und klären ab, welche Termine zur Verfügung stehen.

3.4 Standesamtliche Hochzeit / Trauung im Standesamt Wenden

Falls Sie sich im Standesamt Wenden trauen lassen möchten, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Standesbeamten über die o.g. Kontaktdaten.

3.5 Sonstige Hinweise

  • Parkplätze verfügbar: Unbekannt
  • Toiletten verfügbar: Unbekannt
  • Barrierefreier Zugang: Unbekannt
  • Grundsätzlich sind Standesämter gem. § 55 Personenstandsgesetz (PStG) dazu verpflichtet Personenstandsurkunden auszustellen. Da es in Einzelfällen zu längeren Wartezeiten kommen kann, möchten wir darauf hinweisen die benötigte Urkunde rechtzeitig und mit genügend Vorlauf anzufordern.
  • Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

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Bildnachweise: Maik Meid - stock.adobe.com

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