Standesamt Berglen

Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte zum Standesamt Berglen.

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1. Adresse bzw. Anschrift und Wegbeschreibung zum Standesamt Berglen

Anschrift:
Standesamt Berglen
73663 Berglen

Ideale Wegbeschreibung:

2. Kontaktdaten zum Standesamt Berglen

Das Standesamt in Berglen können Sie wie folgt kontaktieren:

Telefon:
Fax:
E-Mail:
Webseite: http://www.berglen.de

3. Sonstiges und angebotene Dienstleistungen Berglen

3.1. Öffnungszeiten vom Standesamt in Berglen

  • Montag: Uhr
  • Mittwoch: Uhr
  • Donnerstag: Uhr
  • Freitag: Uhr

Hinweis für Hochzeiten: Bitte beachten Sie, dass gemäß Ihrer Terminvereinbarung ggf. individuelle Öffnungszeiten gelten.

3.2 Urkunden beantragen

In bestimmten Situationen (z.B. Anmeldung einer Eheschließung) sind Personenstandsurkunden unerlässlich. Beim Amt Berglen können Sie i.d.R. folgende Dokumente anfordern:

Art der UrkundeOnline-Antrag
Auskunft der Geburtszeitzum Online-Urkundenservice
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregisterzum Online-Urkundenservice
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregisterzum Online-Urkundenservice
Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregisterzum Online-Urkundenservice
Eheurkundezum Online-Urkundenservice
Eheurkunde mit Scheidungsvermerkzum Online-Urkundenservice
Geburtsurkundezum Online-Urkundenservice
Internationale Eheurkundezum Online-Urkundenservice
Internationale Geburtsurkundezum Online-Urkundenservice
Internationale Sterbeurkundezum Online-Urkundenservice
Lebenspartnerschaftsurkundezum Online-Urkundenservice
Sterbeurkundezum Online-Urkundenservice
Sterbeurkunde im Stammbuch-Formatzum Online-Urkundenservice

3.3 Terminvergabe

Bitte nehmen Sie per Telefon () oder E-Mail () Kontakt zum Standesamt in Berglen auf und klären ab, welche Termine zur Verfügung stehen.

3.4 Standesamtliche Hochzeit / Trauung im Standesamt Berglen

Falls Sie sich im Standesamt Berglen trauen lassen möchten, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Standesbeamten über die o.g. Kontaktdaten.

3.5 Sonstige Hinweise

  • Parkplätze verfügbar: Unbekannt
  • Toiletten verfügbar: Unbekannt
  • Barrierefreier Zugang: Unbekannt
  • Grundsätzlich sind Standesämter gem. § 55 Personenstandsgesetz (PStG) dazu verpflichtet Personenstandsurkunden auszustellen. Da es in Einzelfällen zu längeren Wartezeiten kommen kann, möchten wir darauf hinweisen die benötigte Urkunde rechtzeitig und mit genügend Vorlauf anzufordern.
  • Letzte Aktualisierung: 16. January 2025

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Bildnachweise: Maik Meid - stock.adobe.com

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